Boot
Als Verkaufsargument ist die Unsinkbarkeit eines Bootes unschlagbar. Doch was verbirgt sich tatsächlich hinter diesem dehnbaren Begriff?

Das ist doch klar, werden Sie sagen, ein unsinkbares Boot kann nicht untergehen. Doch diese Definition ist durchaus dehnbar, wie man der entsprechenden Fachliteratur entnehmen kann.

Dort streiten sich die Gelehrten, ob ein Boot schon unsinkbar ist, wenn es nach einem Wassereinbruch nur an der Oberfläche bleibt, oder ob das Boot in einer stabilen Schwimmlage bleiben muss, so dass die Besatzung ohne akute Lebensgefahr an Bord bleiben kann. Eindeutige Regelungen fanden wir in den französischen Bootsbau-Bestimmungen. In unserem Nachbarland beschäftigt man sich schon seit Jahren mit dem Thema Unsinkbarkeit.

Demnach gilt ein Boot als unsinkbar, wenn es vollständig geflutet in der normalen Schwimmlage (waagerecht) bleibt und zusätzlich die maximal für dies Boot zulässige Personenzahl tragen kann. Darüber hinaus darf das Boot nicht kentern, auch wenn sich alle Personen auf einer Bootsseite befinden. Nimmt man die französischen Bestimmungen zum Maßstab, gibt es nur wenige Boote, die zweifellos als unsinkbar gelten können. Zu den bekannten Werften die solche Boote bauen gehören Boston Whaler, Kelt, Terhi und ACM.

Vergleicht man die Preise unsinkbarer Boote mit denen ihrer konventionell gefertigten Kollegen, findet man deutliche Preisunterschiede. Bei gleicher Größe und Ausrüstung muss man für ein unsinkbares Boot, je nach Werft, fast den doppelten Preis bezahlen. Ob dieser Aufpreis lohnt, richtet sich danach, was Ihnen Ihre Sicherheit wert ist.


Realistisch betrachtet, sollte man die Entscheidung unter anderem auch vom bevorzugten Fahrtgebiet abhängig machen. Wer überwiegend auf Binnenrevieren unterwegs ist, hat sicherlich auch ohne ein unsinkbares Boot bessere Rettungschancen als jemand, der überwiegend Küstengewässer befährt. Auch in dieser Frage lohnt ein Blick auf die strengen französischen Bestimmungen. Während für herkömmliche Boote ab CE-Kategorie C (küstennahe Gewässer) Rettungsinseln vorgeschrieben sind, dürfen Eigner unsinkbarer Boote auch ohne Rettungsinsel die Küstengewässer befahren.

Quelle:Boote/Torsten Moench


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